
Ein Kamerasystem kann die Sicherheit von Zuhause und Unternehmen deutlich erhöhen, bringt jedoch gleichzeitig Pflichten mit sich, die sich aus dem Datenschutz ergeben. Erfasst eine Kamera öffentlichen Raum, Gemeinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses oder Mitarbeiter, unterliegt ihr Betrieb der DSGVO sowie den nationalen Datenschutzgesetzen.
In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die grundlegenden Regeln, die Sie vor der Installation von Kameras kennen sollten. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung – bei spezifischen Fällen empfehlen wir eine Beratung durch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde oder einen Anwalt.
Wann die DSGVO für Kameras gilt
Sofern eine Kamera ausschließlich Ihr privates Grundstück oder das Innere eines nur von Ihnen bewohnten Haushalts erfasst, handelt es sich um die sogenannte Ausnahme für persönliche/häusliche Tätigkeiten, und die DSGVO gilt dafür nicht in vollem Umfang. Sobald der Kamerablick jedoch auch öffentlichen Raum (Gehweg, Straße) oder Gemeinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses erfasst, oder wenn Sie Kameras in einem Unternehmen installieren und Mitarbeiter oder Kunden filmen, werden Sie zum Verantwortlichen für personenbezogene Daten mit allen daraus resultierenden Pflichten.
Grundlegende Pflichten des Verantwortlichen
Zu den häufigsten Pflichten beim Betrieb eines Kamerasystems gehören:
- Kennzeichnung des überwachten Bereichs durch ein gut sichtbares Piktogramm-Hinweisschild zum Kamerasystem
- Beschränkung des Kamerablicks auf das notwendige Maß (nicht mehr öffentlichen Raum erfassen, als erforderlich ist)
- Festlegung und Einhaltung der Speicherdauer der Aufnahmen (üblicherweise 15-30 Tage, sofern keine interne Regelung etwas anderes vorsieht)
- Schutz der Aufnahmen vor unbefugtem Zugriff (Passwörter, eingeschränkter Personenkreis mit Zugriff)
- Führung einer entsprechenden Dokumentation – Angaben zu Zweck, Umfang und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Kameras am Arbeitsplatz
Die Überwachung von Mitarbeitern unterliegt strengeren Regeln – der Arbeitgeber muss einen triftigen Grund für das Kamerasystem haben (zum Beispiel den Schutz von Eigentum), die Mitarbeiter müssen vorab informiert werden, und die Kameras sollten nicht auf Bereiche gerichtet sein, in denen Mitarbeiter eine erhöhte Erwartung an Privatsphäre haben (Umkleiden, Sanitärräume).
Wie man Probleme vermeidet
Der sicherste Ansatz besteht darin, das Kamerasystem so einzurichten, dass es nur das Notwendige erfasst, den überwachten Bereich sichtbar zu kennzeichnen und klare Regeln für den Zugriff auf die Aufnahmen sowie deren Speicherdauer festzulegen. Im Zweifelsfall lohnt es sich, einen Installationsfachmann hinzuzuziehen, der die Kameras so ausrichten kann, dass sie nicht unnötig in die Privatsphäre der Umgebung eingreifen.
Zusammenfassung
Die DSGVO betrifft nicht nur Firmenserver mit Datenbanken – sie gilt auch für ein gewöhnliches Kamerasystem, das auch nur einen Teil des öffentlichen Raums erfasst. Durch die richtige Einstellung des Bildwinkels, eine sichtbare Kennzeichnung und die Einhaltung der Speicherdauer vermeiden Sie unnötige Komplikationen, und Ihr Kamerasystem bleibt im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung.